In Verbindung mit einer Sicherheitseinrichtung erfüllt Bonette alle gesetzlichen Auflagen, die für Registrierkassen gelten. Bei der Sicherheitseinrichtung haben Sie die Auswahl zwischen drei Varianten. Hier finden Sie eine Beschreibung dieser Varianten und ganz unten eine vergleichende Übersicht.
Variante 1: Internet
Wenn Ihre Kasse die überwiegende Zeit mit dem Internet verbunden ist, dann können Sie die einfachste Sicherheitseinrichtung wählen.
Dazu sind verschiedene Geräte geeignet:
Das Online-Zertifikat erhalten Sie bei uns ab € 35,00 ¹ pro Jahr. Je nach Internet-Geschwindigkeit und Auslastung der A-Trust-Server kann das Drucken einer Rechnung dadurch eventuell wenige Sekunden verzögert werden.
Variante 2: Kartenleser
Mit einer Chipkarte und einem entsprechenden Lesegerät sind Sie vom Internet unabhängig. Beides können Sie im Shop der A-Trust bestellen. Sie haben die Wahl zwischen dem großen Lesegerät um € 21,50 ¹ und einem kleinen Lesegerät um € 30,00 ¹. Die aktivierte Chipkarte kommt auf € 52,00 ¹.
Da die wenigsten Tablets über einen normal großen USB-Anschluss verfügen, benötigen Sie wahrscheinlich außerdem ein Adapter-Kabel, das unter dem Namen „OTG-Kabel“ bzw. „USB-Host-Kabel“ vertrieben wird.
Wenn Ihre Kasse keinen fixen Platz hat, kann das zusätzliche Lesegerät samt Kabel störend sein.
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Die RKSV ⁴ kurz erklärt
Ziel
Auf Basis der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht soll die RKSV Manipulationen bei Barumsätzen verhindern. Die RKSV schreibt dazu technische Eigenschaften vor, die eine Registrierkasse ab 1. April 2017 aufweisen muss. Dies sind die digitale Signatur sowie die Belegverkettung.
Digitale Signatur
Die wichtigsten Daten eines Belegs ⁵ müssen an die Sicherheitseinrichtung übergeben und von dieser digital signiert werden. Die Sicherheitseinrichtung wird daher auch Signatureinheit genannt. Aus den Belegdaten und einem geheimen Schlüssel errechnet die Sicherheitseinrichtung die fälschungssichere Signatur. Diese Signatur beweist, dass der Beleg von Ihnen ausgestellt wurde.
Belegdaten und Signatur müssen in Form eines QR-Codes auf den Beleg gedruckt werden.
Beispiel für einen QR-Code.
Belegverkettung
Die signierten Belegdaten enthalten auch die Signatur des zuvor ausgestellten Belegs. Alle Belege bilden dadurch eine Kette, bis zurück zum ersten Beleg, der mit dieser Kasse gedruckt worden ist.
Manipulation
Wenn jemand versucht, einen Beleg zu verändern, dann passt die Signatur nicht mehr zu den Daten und die Änderung fällt auf. Also muss der geänderte Beleg erneut signiert werden. Dadurch wird allerdings die Beleg-Kette unterbrochen, da sich die nachfolgenden Belege auf die ursprüngliche Signatur beziehen und nicht auf die veränderte. Der Manipulationsversuch kommt also in jedem Fall ans Tageslicht.
Gesetzestext
Hier finden Sie die RKSV in voller Länge. |
¹ Alle Preise verstehen sich exkl. USt.
² Ähnliche Produkte wie jene von A-Trust sind auch von GLOBALTRUST und PrimeSign erhältlich, wenngleich zu teils höheren Preisen. Bonette unterstützt standardmäßig nur Zertifikate von A-Trust. Auf Anfrage können wir Ihnen GLOBALTRUST- und PrimeSign-Unterstützung anbieten.
³ Mindestlaufzeit 5 Jahre, fällig zu Beginn der Laufzeit
⁴ RKSV: Registrierkassensicherheitsverordnung
⁵ Unter Belegen versteht man Rechnungen und Gutschriften, sofern diese Barumsätze betreffen.
Bonette unterstützt einheit.at.